Förderungen
FÖRDERUNG von FERNWÄREMEANSCHLÜSSEN
*Quelle: Burgenländische Energie Agentur, www.eabgld.at, Stand März 2012
Das Land Burgenland gewährt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss für den Fernwärmeanschluss (Alternativenerieanlage). Für die Abwicklung der Förderung ist seit 1.7.2008 die Burgenländische Energieagentur betraut => www.eabgld.at
Die Ansuchen können nach Fertigstellung der Anlage unter Anschluss der im Antragsformular angeführten Unterlagen bei der Burgenländischen Energieagentur eingereicht werden.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Förderwerbers im Burgenland und im Objekt der zu fördernden Anlage
- Hauptwohnsitz des Ehe- oder Lebenspartners im Burgenland und im Objekt der zu fördernden Anlage
- Österreichischer Staatsbürger oder ähnliches (auch EU) - Rechnungsdatum oder Benützungsbewilligung
der Anlage nicht älter als 12 Monate! Ablauf Antragsstellung & Abwicklung + Ansuchen können nach Fertigstellung
der Anlage mitsamt den angeführten Unterlagen eingereicht werden + Beilage folgender Dokumente:
- Kopie Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn nicht im Abschnitt Gemeindebestätigung bestätigt)
- Saldierte Originalrechnung(en) oder Originalrechnung(en) samt original Zahlungsnachweis
- Technische Nachweise welche gemäß Antragsformular gefordert sind + Einreichung des
vollständig ausgefüllten Antragsformular per Post oder persönlich bei der Burgenländischen Energieagentur
+ Die Flüssigmachung des Förderungszuschusses erfolgt im Anschluss an die Bewilligung
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) für Fernwärmeanschlüsse entsprechend begrenzt sind: Grundbetrag: €1800 und Höchstbetrag: €3000
Weitere Informationen & Kontakt
Burgenländische Energieagentur
7000 Eisenstadt, Marktstraße 3
Telefon: +43 (0)5 9010 DW 2220
Telefax: +43 (0)5 9010 2210
E-Mail:
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INFO-Hotline: 05/9010/8787
Details und Download der Antragsformulare unter: www.eabgld.at
Persönlich Abgabe und telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen:
Montag bis Donnerstag von 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr