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Förderungen

FÖRDERUNG von FERNWÄREMEANSCHLÜSSEN
*Quelle: Burgenländische Energie Agentur, www.eabgld.at, Stand März 2012

Das Land Burgenland gewährt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss für den Fernwärmeanschluss (Alternativenerieanlage). Für die Abwicklung der Förderung ist seit 1.7.2008 die Burgenländische Energieagentur betraut => www.eabgld.at
Die Ansuchen können nach Fertigstellung der Anlage unter Anschluss der im Antragsformular angeführten Unterlagen bei der Burgenländischen Energieagentur eingereicht werden.

Voraussetzungen

-    Hauptwohnsitz des Förderwerbers im Burgenland und im Objekt der zu fördernden Anlage
-    Hauptwohnsitz des Ehe- oder Lebenspartners im Burgenland und im Objekt der zu fördernden Anlage
-    Österreichischer Staatsbürger oder ähnliches (auch EU) - Rechnungsdatum oder Benützungsbewilligung
     der Anlage nicht älter als 12 Monate! Ablauf Antragsstellung & Abwicklung + Ansuchen können nach Fertigstellung
     der Anlage mitsamt den angeführten Unterlagen eingereicht werden + Beilage folgender Dokumente:

-    Kopie Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn nicht im Abschnitt Gemeindebestätigung bestätigt)
-    Saldierte Originalrechnung(en) oder Originalrechnung(en) samt original Zahlungsnachweis
-    Technische Nachweise welche gemäß Antragsformular gefordert sind + Einreichung des
     vollständig ausgefüllten  Antragsformular per Post oder persönlich bei der Burgenländischen Energieagentur
     + Die Flüssigmachung des Förderungszuschusses erfolgt im Anschluss an die Bewilligung

Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30% der anfallenden, anrechenbaren Kosten, wobei die Grund- und Höchstbeträge (=maximal mögliche Förderhöhe) für Fernwärmeanschlüsse entsprechend begrenzt sind: Grundbetrag: €1800 und Höchstbetrag: €3000

Weitere Informationen & Kontakt

Burgenländische Energieagentur
7000 Eisenstadt, Marktstraße 3
Telefon: +43 (0)5 9010 DW 2220
Telefax: +43 (0)5 9010 2210
E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

INFO-Hotline: 05/9010/8787

Details und Download der Antragsformulare unter: www.eabgld.at

Persönlich Abgabe und telefonische Auskunft betreffend Förderansuchen:
Montag bis Donnerstag von 8:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr